Folgerezepte online bestellen
Was Sie vor der Bestellung wissen sollten
Die von vielen Patienten benötigten Bescheinigungen zur Befreiung von Zuzahlungen können nur nach mindestens einem Arztbesuch im Quartal ausgestellt werden.
In Ausnahmefällen oder bei besonderen Anliegen können Sie sich jederzeit an Ihren behandelnden Arzt oder eine zuständige Medizinische Fachangestellte aus unserem Team wenden.
Bei Dauertherapien ist nach neuem Gesundheitsgesetz vorgesehen, dass mindestens einmal im Quartal ein Arztbesuch erfolgt. Dies ist auch deswegen sinnvoll, um mit dem behandelnden Arzt den Therapieplan jeweils neu zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Selbstverständlich ist vor einer erstmaligen Therapie, wie vor Erstverordnungen von Krankengymnastik oder sonstigen Heilmitteln, eine ärztliche Untersuchung bzw. ein Arztgespräch erforderlich.
Achtung:
Die Bearbeitungszeit von Rezeptbestellungen für Dauermedikation beträgt 24h nach dem Bestelltag.
(D.h. Bestellung Montag 08.00Uhr -Abholung Dienstag 08.00Uhr )
Zum Quartalsanfang benötigen wir Ihre Versichertenkarte.
Selbstverständlich besteht nach wie vor auch die Möglichkeit, Rezepte und Überweisungen telefonisch unter Tel. +49 (0) 6222 93559-0 zu bestellen.
Sie erhalten auf die Rezeptbestellung nur eine automatische Systemantwort. Es erfolgt keine persönliche Rückmeldung.